UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM
Kampfmittelbeseitigung
Im Verlaufe von Kriegen und bewaffneten Auseinandersetzungen kommt es zum
massenhaften Einsatz unterschiedlicher und vielfältiger Waffen und Munition, von denen ein
Teil nicht, wie vorgesehen, zur Wirkung gelangt und als Blindgänger auf dem Schlachtfeld
zurückbleibt.
Ein weiterer Teil von Munition verbleibt infolge der Dynamik von Gefechten,
ohne jemals zur Anwendung zu kommen, in Stellungen, in zerstörter Technik, in Felddepots
oder Ähnlichem. Am Ende eines Krieges, in der Regel ein Zeitraum des absoluten Chaos, verbleiben
Waffen und Munition, wo sie gerade sind, das heißt wiederum in Stellungen, Depots, auf
dem Transport, oder sie werden von Soldaten weggeworfen.
Dadurch und durch den Einsatz von Abwurfmunition außerhalb des Frontverlaufes, zum
Beispiel gegen Industrieanlagen, Verkehrsknotenpunkten oder Ansiedlungen der
Zivilbevölkerung, ist mit dem Vorkommen von Fundmunition nicht nur in den unmittelbaren
Kampfgebieten, sondern fast immer im gesamten, von einem Krieg betroffenen Land zu rechnen.
Da diese Fundmunition immer eine Gefährdung darstellt, wird bereits während des Krieges
mit deren Beseitigung begonnen. Ausgeführt werden diese Tätigkeiten von Spezialisten
(Feuerwerkern) mit dem Ziel, weitere Kampfhandlungen, logistische Aufgaben, die Produktion in der Industrie oder das Leben der Zivilbevölkerung gefahrloser zu gestalten.
Das Ziel besteht zu diesem Zeitpunkt nicht darin, die von der Fundmunition ausgehende Gefahr vollständig zu beseitigen.
Diese Zielsetzung besteht erst für die Kampfmittelbeseitigung nach Beendigung eines
Krieges. Ausgeführt werden diese Tätigkeiten auch jetzt überwiegend von Spezialeinheiten
der Armee, zum Teil von Polizisten und in wenigen Fällen von Zivilisten, die als normale
Arbeitnehmer in einer gewerblichen Firma tätig sind.
Die Vorgehensweise ist international ebenso unterschiedlich und reicht von der
systematischen Absuche des gesamten Landes über die Absuche von Gelände vor der
Aufnahme von Bauarbeiten bis zur bloßen Gefahrenabwehr.
Historische Bedeutung
Als die Kampfmittelbeseitiqung in Deutschland unmittelbar nach Beendigung des 2. Weltkrieges begann, gab es noch keine speziellen Regeln, geschweige denn Gesetze. Es herrschten noch die Regeln und Gesetze des Krieges und alle Beteiligten hielten sich mehr oder weniger an die Bestimmungen und Verfahrensweisen, die schon während des Krieges
zur Anwendung kamen.
Da die Anfänge der Kampfmittelbeseitigung in allen Besatzungszonen unter Führung der jeweiligen Militärregierungen erfolgten, wurde diese Tätigkeit etwa zeitgleich durch Erlasse geregelt.
Erst mit der Gründung der Bundesrepublik wurde mit dem Grundgesetz auch die Stellung der Kampfmittelbeseitigung verankert.
In der Folgezeit wurden eine Reihe gesetzlicher Regelungen getroffen, die in Einzelbestimmungen auch immer für Sachverhalte der Kampfmittelbeseitigung Gültigkeit haben, ein spezielles Bundesgesetz für die Kampfmittelbeseitigung gibt es nicht.
In einigen Bundesländer wurden Kampfmittelverordnungen erlassen, in der Mehrzahl der Länder beruft man sich auf das Grundgesetz, so dass dem jeweils Staatlichen Dienst für die Belange der Kampfmittelbeseitigung die hoheitlichen Rechte und Pflichte obliegen.
Als Verantwortliche Person ist man nicht mehr nur für seine eigenen Handlungen zuständig, sondern man muss die Einhaltung aller Bestimmungen auch bei seinen Mitarbeitern durchsetzen.
Gesetzgebung
Die Kampfmittelbeseitigung in Deutschland überschneidet sich mit folgenden Gesetzen :
- Grundgesetz
- Kriegswaffenkontrollgesetz / Waffengesetz
- Sprengstoffgesetz
- Chemikaliengesetz
- Arbeitsschutzgesetz / Unfallverhütungsvorschriften
- Polizei- und Ordnungsrecht
- Bauordnungsrecht
- Umweltrecht
- Zivilrecht / Haftungsfragen
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Gefahrenstoffverordnungen